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Familien gehören zusammen!

Vier Thüringer Familienverbände fordern mit dem Flüchtlingsrat Thüringen die Praxis des Familiennachzugs von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu verändern!

Presseinformation
Familien gehören zusammen! Vier Thüringer Familienverbände fordern mit dem Flüchtlingsrat Thüringen die Praxis des Familiennachzugs von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu verändern!


Erfurt 18.12.2018 Der NaturFreunde Thüringen e.V., der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen, pro familia Landesverband Thüringen e.V., der Deutsche Familienverband, sowie der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. sehen in der aktuellen Praxis eine Gefährdung des Kindeswohls und die Entwürdigung von Eltern.


Wenn minderjährige Geflüchtete in Deutschland leben und im Asylverfahren die  Flüchtlingseigenschaft oder aber Schutz wegen Krieg oder drohender erniedrigender Behandlung oder Folter zuerkannt bekommen haben, dann haben sie ein Recht darauf, dass ihre Eltern nachziehen können. Kein Recht auf diesen Nachzug haben allerdings minderjährige Geschwister der Geflüchteten. Die Eltern müssen sich also zwischen den eigenen Kindern entscheiden, nachziehen und Kinder zurücklassen, bei den Kindern im Flüchtlingslager unter häufig katastrophalen Bedingungen bleiben? Oder die Eltern trennen sich? „Eine solche Entscheidung soll kein Elternteil auf der Welt, egal aus welchem Grund, in seinem Leben treffen müssen, “mahnt auch die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, an.
Die Praxis des Familiennachzugs von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt deren Eltern vor enorme Gewissenskonflikte und seelische Herausforderungen, denn die Eltern werden quasi gezwungen, sich dauerhaft von einem Teil ihrer Kinder zu trennen. Diese ausweglose Situation der Eltern verstößt nach Meinung der Vertreter*innen von Thüringer Familienverbänden gegen geltendes Recht, sei unmenschlich und angesichts der grundgesetzlich garantierten Werte und Normen völlig unverständlich.
Es spricht gegen die Würde der Eltern, wenn diese sich zwischen dem geflüchteten Kind in Deutschland und den anderen Kindern im weit entfernten Flüchtlingslager entscheiden müssen. In Deutschland gilt die Familie als die kleinste Zelle und tragende Kraft der Gesellschaft. Diese steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Eine Trennung der Kinder von den Eltern darf lediglich erwirkt werden, wenn das Kindeswohl bedroht ist. Anders die Wertung bei ausländischen Kindern: Geschwister sind aus Sicht des deutschen Gesetzgebers nicht Teil der nachzugsberechtigten  Familie eines unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
Die Verbände kritisieren besonders, dass der Schutzraum Familie damit zerstört wird und fordern von der Bundesregierung schnellstmöglich eine Veränderung der Rechtsgrundlagen für den Familiennachzug bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten mit dem Ziel der Zusammenführung der gesamten Familie.
Dies unterstütze zudem die Integration der geflüchteten Menschen und sei über alle rechtlichen Aspekte hinaus ein überfälliger Akt der Humanität. Die Verbände erwarten von der Landesregierung ebenfalls in diesem Sinne im Bundesrat tätig zu werden. Zudem fordern wir die Umsetzung des EUGH-Urteils vom 12. April 2018, demzufolge unbegleitete Flüchtlinge mit Flüchtlingseigenschaft, die zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährig waren, ihr Recht auf Elternnachzug behalten, auch wenn sie vor Einreise der Eltern volljährig werden. Das Urteil wird bisher in der deutschen Praxis nicht umgesetzt, so dass die willkürliche Trennung von Eltern und ihren Kindern weiterhin an der Tagesordnung bleibt. Darüber hinaus muss für den Nachzug der minderjährigen Geschwister stets ausreichender Wohnraum und ein Einkommen nachgewiesen werden. Das ist jedoch durch die unbegleiteten Minderjährigen, die bereits in Deutschland leben, eine schier unmöglich zu erfüllende Aufgabe. Wir erwarten für das neue Jahr, dass sich die politisch Verantwortlichen in der Bundesgesetzgebung dieser Problematik annehmen und die Rahmenbedingungen zugunsten des Zusammenhalts der Familien ändern! Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt nach einer anderen Rechtsgrundlage, die den Schutz der Kinder in ihrer Familie garantiere. Diese dürfen nicht gegen den Willen der Eltern von ihnen getrennt
werden.

 


Fragen an:
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NaturFreunde Thüringen Deutscher Kinderschutzbund LV Thüringen
Kristine Müller 0361-660 11 685 Carsten Nöthling 0361 65319484
mueller@naturfreunde-thueringen.de c.noethling@dksbthueringen.de

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